• Ganzjährige Zugänglichkeit der Strandbadflächen
  • Schaffung zusätzlicher Flächen durch die Verwendung des Aushubmaterials
  • Naturnahe Gestaltung nach dem Vorbild eines Landschaftsparks
  • Vorhandene Wassersport- und Badeinfrastruktur wird modernisiert und gegebenenfalls erweitert
  • Fahrradabstellplätze werden dezentralisiert und ausgebaut
  • Minigolf und Bootsverleih bleiben erhalten

Plangrafiken/Visualisierungen: inventschmidt & iCP (c) Marktgemeinde Hard 2019

Leitbild zur Hafen- und Ufergestaltung 2030

Strandbad

Die zwei charakteristischen Merkmale des zukünftigen Strandbads sind die ganzjährige Zugänglichkeit und die naturnahe Gestaltung nach dem Modell eines Landschaftsparks, der sich durch seine natürlichen, topografischen und atmosphärischen Eigenschaften auszeichnet.

​Während die natürlichen Eigenschaften in erster Linie der Steigerung der Lebensqualität dienen, sorgen Topografie und Atmosphäre für den Erlebniswert, der mit dem gegenwärtigen Angebot verbunden wird. Die Erschließung zusätzlicher Freizeit- und Naherholungsmöglichkeiten ist nicht ausgeschlossen, muss sich aber sanft in die Landschaft einfügen.

​Dem Kriterium der ganzjährigen Zugänglichkeit ist besonders hinsichtlich der Frage zu genügen, wie sich die unter Umständen notwendige zonale Zutritts-sicherung gestalterisch so in die Landschaft einfügen lässt, dass sie entweder zusätzliche Funktionen wie etwa Fahrradabstellanlagen erfüllt und/oder durch geeignete Bepflanzungen gänzlich ohne bauliche Maßnahmen realisierbar ist.

Grundsätzlich sind die im Leitbild fest-gehaltenen Wasserlinien keine verbind-lichen Vorgaben für die endgültige Fest-legung der zukünftigen Form und Topografie.

​Abgesehen vom empfohlenen Abbruch des bestehenden Hauptgebäudes, geht das Leitbild davon aus, die bestehende Badeinfrastruktur zu erhalten oder ggf. moderat zu erweitern.