Veröffentlicht am
Di 03/11/2020

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Aus der Gemeinde

Neue Corona-Regeln ab 3. November 2020

Ausgangsbeschränkung von 20 bis 6 Uhr (gilt vorerst bis 12. November)
Das Verlassen des privaten Wohnbereichs ist in dieser Zeit nur noch zu folgenden Zwecken erlaubt:

. Betreuung und Pflege von Hilfsbedürftigen sowie Ausübung familiärer Rechte (z. B. Gassigehen mit Haustieren)

. Deckung persönlicher Grundbedürfnisse des täglichen Lebens

. berufliche Zwecke

. physische und psychische Erholung (z. B. Spazieren gehen, Joggen, Radfahren)

. Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum

Öffentlicher Raum
. An öffentlichen Orten gilt ein Mindestabstand von 1 Meter zu Personen, die nicht im Haushalt leben

. In geschlossenen öffentlichen Räumen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Aus Gesundheitsgründen kann ein Face-    Shield getragen werden (kein Kinn-Visier!), aber nur mit ärztlichem Attest. Der Mindestabstand von 1 Meter ist einzuhalten

. Der Mindestabstand darf unterschritten werden in Gruppen von bis zu 6 Personen (plus max. 6 Kinder) aus max. zwei verschiedenen Haushalten

Privater Raum
. Der unmittelbare private Wohnbereich ist nicht geregelt
. Garagen-, Garten,- und Scheunenpartys sind untersagt

Handel und Dienstleister
. Der Handel bleibt generell geöffnet. In den Geschäften müssen aber pro Kunde 10 m2 zur Verfügung stehen. Bei Geschäften mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche ist ein Kunde pro Geschäft erlaubt. Es gilt die Abstands- und Mund-Nasen-Schutz-Pflicht

. Kosmetikstudios, Friseure, Masseure etc. können ihre Dienstleistungen weiter anbieten. Da der Mindestabstand oder das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes von KundInnen aber oft nicht eingehalten werden kann, müssen geeignete Schutzmaßnahmen zur Verminderung des Infektionsrisikos getroffen werden

. Auf allen Märkten gilt Mund-Nasen-Schutz-Pflicht

Gastronomie und Hotellerie
. Restaurants, Gasthäuser, Bars etc. sind bis 30. November geschlossen. Take-away und Lieferservice sind möglich. Die Abholung ist von 6 bis 20 Uhr erlaubt, für Lieferservices gibt es keine zeitliche Beschränkung

. Hotels und Beherbergungsbetriebe sind ebenfalls geschlossen. Für Geschäftsreisende, auch Arbeiter auf Montage, gibt es Ausnahmen

Kultur und Veranstaltungen
. Veranstaltungen (Theater, Konzerte, Events, Messen etc., aber auch Sportveranstaltungen, Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern etc.) sind nicht gestattet

. Kulturelle Veranstaltungen ohne Publikum und Probebetrieb, Demos (mit MNS), Betriebsversammlungen und religiöse Events sind erlaubt

Sport
. Alle Kontaktsportarten (Fußball etc.) sind untersagt

. Sportstätten sind für HobbysportlerInnen geschlossen

. Freiluftsportstätten wie Golf- oder Tennisplätze dürfen offenbleiben. Erlaubt sind aber nur noch individuelle Sportaktivitäten, bei denen man nicht mit anderen in Kontakt kommt

. SpitzensportlerInnen und ihre TrainerInnen dürfen Sportstätten betreten und ihren Sport beruflich ausüben

. Profisport soll nicht mehr vor Publikum stattfinden

Freizeitbetriebe
. Fitnessstudios, Hallenbäder, Kinos, Museen etc. sind geschlossen

Krankenhäuser und Pflegeheime
. BewohnerInnen dürfen nur eine/-n BesucherIn pro zwei Tagen empfangen. Die BesucherInnen benötigen einen negativen Corona-Test. Ist dies nicht möglich, muss während des gesamten Aufenthalts eine CPA- oder höherwertige Maske getragen werden

. Neu aufgenommene BewohnerInnen müssen einen negativen Corona-Test vorweisen

. MitarbeiterInnen müssen sich einmal pro Woche einem Covid-Test unterziehen oder ständig eine CPA-Maske tragen

. Von den Betreibern ist ein Covid19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos zu erstellen

Arbeitsplatz
. Unternehmen sollen, wenn möglich, auf Homeoffice umstellen

. Am Arbeitsplatz muss weiterhin zwischen Personen ein Meter Abstand gehalten werden, sofern es keine anderen Schutzvorkehrungen, wie z. B. Plexiglaswände, gibt. Ist das Abstand ­halten nicht möglich und gibt es keine anderen Schutzmaßnahmen, gilt Mund-Nasen-Schutz-Pflicht

Kindergärten und Schulen
. Kindergärten, Volksschulen und Unterstufen bleiben weiterhin geöffnet. Es müssen aber zusätzliche Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen ergriffen werden

. Schulveranstaltungen, wie Exkursionen, Projekttage außerhalb der Schule, usw. finden nicht mehr statt, Ausflüge in den Park oder die Natur sind aber weiterhin erlaubt

. Es dürfen keine externen Personen, etwa Lesepaten, mehr eingeladen werden. Ausgenommen sind Personen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind, wie etwa Assistenzen für Kinder mit Beeinträchtigungen

. Die Schulleitung kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anordnen - für einzelne Schulstufen, oder auch einzelne Klassen

. Lehrerkonferenzen dürfen ausschließlich online stattfinden

. Den PädagogInnen werden FFP2-Masken zur Verfügung gestellt. Diese Masken mit höherem Schutz können auf freiwilliger Basis im Unterricht getragen werden

. Für Oberstufen und Universitäten wird Distance Learning eingeführt

Öffentlicher Personennahverkehr
. Die Benützung von öffentliche Verkehrsmittel ist erlaubt. In den Verkehrsmitteln, auf U-Bahn-Stationen, an Bushaltestellen, auf Flughäfen etc. sind ein Mund-Nasen-Schutz und der 1-Meter-Abstand Pflicht

Fahrgemeinschaften und Taxis
. Sie können genutzt werden, wenn in jeder Sitzreihe nur zwei Personen sitzen. Es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ausnahmen gibt es für Transporte von Kindergartenkindern oder für Transporte von Menschen mit Behinderungen, wenn dies aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Austeigen erforderlich ist

Seilbahnen und Gondeln
. Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen dürfen nicht zu Freizeitzwecken verwenden werden

Hochzeiten
. Hochzeiten auf dem Standesamt sind möglich, Hochzeitsfeiern sind untersagt

Begräbnisse
. Begräbnisse mit bis zu 50 BesucherInnen sind möglich