• Öffentliche Zugänglichkeit als Naherholungsraum bleibt gewährleistet
  • Liegeplätze im Binnenbecken beim Surfmax bleiben erhalten
  • Bestehende Naherholungsangebote und Freizeitnutzungen, wie etwa Baden, Grillen, Surfmax, usw. bleiben erhalten
  • Überdenken der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung

Plangrafiken/Visualisierungen: inventschmidt & iCP (c) Marktgemeinde Hard 2019

Leitbild zur Hafen- und Ufergestaltung 2030

Grünräume und Naherholung

Für die Auflandungsflächen empfiehlt das Leitbild das Überdenken der gegenwärtigen Nutzung als intensiv genutzte Landwirtschaftsflächen für die Futtermittelproduktion. Denkbar wäre etwa die mittelfristige Überführung in eine Fläche für den organisch-biologischen Landbau. Dabei soll allerdings die öffentliche Zugänglichkeit und damit verbundene Naherholungsmöglichkeit nicht beeinträchtigt werden.

​Abgesehen von den behördlich empfohlenen seeseitigen Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung der Flachwasserzone, soll der Grüne Damm in seiner bisherigen Form erhalten bleiben.